Taubenabwehr

Firma Schütz Schädlingsbekämpfung

QM-Systeme:

Aufgrund der Umsetztung der EU-Verordnung 178/2002 ist das neue LFGB seit dem 01.09.2005 in Deutschland in kraft getreten.
§1 Zweck des Gesetzes ist es, bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwer einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen und vor Täuschung beim Verker mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zu schützen. .
§5 Nimmt bezug auf EU-Verordnung 178/2002
- Artikel 14 Anforderung an die Lebensmittelsicherheit:
Diese besagt dass Lebensmittel die der gefahr einer möglichen Kontermination ausgesetzt sind oder waren nicht in den Verkehr gebraucht werden dürfen.

Die Bedeudet für Firmen die Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegendstände in den Verkehr bringen möchten, dass sie den nachweis erbringen müssen das Ihr Produkt nicht Konterminiert ist und für den bestimmten gebrauch geeignet ist.

Wei geht das bei Schädlingen?

verschiedenster Vorschriften, Durchführungsverodrungen, Standarts und Kundenforderungen hat sich
in Deutschland die HACCP-Richtlinien zum Verbraucherschutz durchgesetzt.

Bei einer regelmäßigen Kontrolle und Bekämpfung, erfüllen Sie die Anforderungender neuen Lebensmittelhygieneverordnung und bei Bedarf auch den HACCP-Standard. Somit wird gewährleistet, dass Ihre Produkte frei von Mirkroorganismen an den Endverbraucher ausgeliefert werden.

Lebensmittelhygieneverordnung
Auszug betreffend den Bereich Schädlingsbekämpfung
Die neue Lebensmittelhygieneverordnung ist seit dem 08.08.1998 in Kraft. Diese ist die Umsetzung einer EWG-Richtlinie in Deutsches Recht. Alle bisher geltenden Länderregelungen wurden dadurch aufgehoben.Sie gilt für alle Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.Eine Ausnahme bildet hier nur die Urproduktion. Die Lebensmittelhygieneverordnung gilt grundsätzlich für alle Lebensmittel, es sei den für bestimmte Produkte gibt es Sondervorschriften. Hierzu gehören u.a. Molkereierzeugnisse, Fleischerzeugnisse und auch Fischerzeugnisse.

Hygiene-Hauptgebot
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtungder im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.

Hygieneanforderung für Schädlinge
Schädlingsbefall muß kontrolliert werden. Eine sachgerechte Bekämpfung ist bei Bedarf nach dem Stand derTechnik durchzuführen.

Anforderungen an Räume, Vorrichtungen und Geräte in Betriebsstätten
Fenster und sonstige Öffnungen müssen so beschaffen sein, daß Schmutzansammlungen vermieden werden.Können Fenster oder Öffnungen ins Freie geöffnet werden, müssen sie, für Reinigungszwecke, mit leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet sein.

Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln
Schädlingsbefall ist durch geeignete Verfahren zu kontrollieren, und der gegebenfalls festgestellte Befall ist nachdem Stand der Technik sachgerecht zu bekämpfen.

Schädlinge und Ihre Bekämpfung
Fast jedes Nahrungsmittel hat einen Schädling, der dieses bevorzugt befällt. Hier muß ständige Vorsorge undKontrolle ausgeübt werden, damit sich im Betrieb keine Schädlinge einnisten und verbreiten.Die Bekämpfung der Schädlinge sollte grundsätzlich über einen professionellen Schädlingsbekämpfer erfolgen.Das oberste Gebot hierbei lautet: Der Betrieb sollte so schädlingsfeindlich wie möglich gestaltet sein.
Ein von uns gestaltetes Hygienekonzept für den Bereich Schädlingsbekämpfung sieht wie folgt aus:

- Vorbeugende Maßnahmen: Bauliche Maßnahmen, Mech. Reinigung der Räume und Geräte, Abfallentsorgung und Wareneingangskontrolle.
- Bekämpfung: Räume, Ware und Monitoring wie Klebefallen, Köderboxen usw.
- Nachsorge: Regelmäßige Betriebs- und Hygienekontrollen, Personalschulungen.
- Dokumentation: Niederschrift der ausgeführten Tätigkeiten und Maßnahmen

Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen.

 

 

[sfg] [Leistung] [Holzschutz] [Bautenschutz] [QM-Systeme] [Schädlingsbekämpfung] [Taubenabwehr] [Unsere Kunden] [AGB] [Impressum]